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Widerrufsrecht
Durch das Widerrufsrecht ist es jedem Kreditnehmer erlaubt innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrages vom Vertrag zurückzutreten.
Das Widerrufsrecht ist in BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen geregelt.
Kreditformen die nicht unter das Widerrufsrecht Fallen sind Kredite die durch Gegenstände des Grundpfandrechtes abgesichert sind. Das sind Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. In jedem Falle erlischt das Widerrufsrecht 6 Monate nach Vertragsabschluss auch wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte.
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