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Widerrufsbelehrung
Laut § 355 BGB (Widerrufsrecht) ist ein Kreditgeber verpflichtet dem Kreditnehmer eine Widerrufsbelehrung auszuhändigen. Erst nach dem Erhalt der Widerrufsbelehrung tritt der Vertrag in Kraft. Erhält der Kreditnehmer keine solche Widerrufsbelehrung so kann er jederzeit vom Vetrag zurücktreten. Erhält er eine Widerrufsbelehrung so kann er innerhalb von 14Tagen nach erhalt dieser vom Vertrag zurücktreten.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kredite die durch Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld abgesichert sind da diese nicht in das Widerrufsrecht fallen. In Jedem Falle erlischt das Widerrufsrecht 6 Monate nach Vertragsabschluss.
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