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Kündigungsfrist
Kredite können vom Kreditnehmer gekündigt und abgelöst werden.
Der Zeitraum, nach Gültigkeit des Kreditvertrages, ab der der Kredit gekündigt werden kann, bezeichnet man als Kündigungsfrist. Sie kann zwischen 3 und 6 Monaten Betragen.
Bei gegenseitiger Einvernahme sind auch kürzere andere Kündigungsfristen möglich.
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